https://www.rki.de/SharedDocs/…AQ_Liste_Allgemeines.html
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind (für Definition „vollständig geimpft“ siehe FAQ “Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als geschützt?“).
Nach bisherigem Kenntnisstand gilt diese Ausnahme von der Quarantäne für die aktuell in Deutschland zugelassenen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe. Diese Ausnahme gilt ebenfalls nur, wenn es sich hierbei NICHT um die Exposition gegenüber den Virusvarianten Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) handelt. Dann sind eine Quarantäne der vollständig geimpften sowie genesenen Kontaktpersonen immer empfohlen.
Bis zum 21. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
Hinsichtlich der Quarantäne-Maßnahmen für geimpfte Patientinnen und Patienten in medizinischen Einrichtungen sowie für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen siehe Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie.