Das mit der Beitragsbemessungsgrenze zu vergleichen ist jetzt aber auch wie bei Äpfeln und Birnen. Das eine betrifft die Finanzierungslast, was natürlich zu kritisieren ist. Es ist aber ein anderes Thema und dann gehörte auch das deutsche PKV-System mit auf den Tisch.
In diesem Fall geht allerdings um die Leistungserbringung, die sich nicht an der medizinischen Indikation richtet, sondern an dem Verhalten des Patienten. Nun könnte man einwenden, es wäre ohnehin keine medizinische Leistung am Patienten, sondern der Gesellschaft, dann allerdings stellt sich erst Recht die Frage nach dem Sinn und des Pudels Kern wird umso deutlicher. So oder so wird über die Kassen abgerechnet und damit haben wir hier einen bedenklichen Bruch.
Ja, der Vergleich war natürlich daneben, aber es gibt beim Solidaritätsprinzip ja auch noch andere Lücke.
Die detaillierten Aspekte der Rechtssprechung sind mir nicht geläufig, aber finanziert wird der Spaß doch noch nicht einmal zur Hälfte von den Krankenkassen, sondern auch von Bund und Ländern.
Tatsächlich legen Studien aber inzwischen auch Nahe, dass von Getesteten ein potentiell höheres Risiko einer Infektion ausgeht, als von Geimpften.
Wie gesagt, bei der Rechtssprechung bin ich überfragt, sehe da aber jetzt nicht in aller Offensichtlichkeit, wie durch diesen Präzedenzfall (wie du es nennst) in anderer Hinsicht Tür und Angel geöffnet sind für eine ähnliche Handhabung. Meinst du etwa, Leute die nicht regelmäßig zur empfohlenen Krebsvorsorge, müssten im Zweifel selbst aufkommen für entstehende Kosten ihrer Behandlung, wenn es doch zu einer Erkrankung käme? Raucher die bei Lungenkrebs zahlen müssen? Ich bin halt zu wenig im Bilde, wo genau deine Befürchtung hingeht, aber bei Transplantationen spielt das Verhalten der Patienten bereits jetzt eine Rolle.