Z.B. keine Quarantänepflicht wenn geimpfte Kontaktpersonen von Infizierten sind, oder Reiseeinschränkungen, Kontaktbeschränkungen (Wie viele Personen dürfen sich auf einem Haufen treffen)
Also die Aufhebung der Quarantänepflicht ist sicherlich bei ausreichend hoher Sicherheit des Impfstoffs notwendig, wobei ich sie an einen negativen RT-PCR-Test knüpfen würde. Bei Reisen wird es vermutlich so sein, dass halt viele Länder, in die man reisen will, einen Impfnachweis verlangen werden. Was den Vorweis eines negativen Antigenschnelltest-Ergebnis bei der Rückkehr angeht, ist es dagegen genauso gelagert wie die Antigenschnelltests sonst: Diese Ausnahme ist vermutlich allein wegen dem Falschpositivanteil notwendig. Bei Kontaktbeschränkungen kann man gegen Treffen von vollständig Geimpften eigentlich nicht wirklich etwas einwenden. Allerdings kann man deren Versammlungsgrößen meines Erachtens auf jeden Fall weiter einschränken, denn hier geht es um die Signalwirkung gegenüber Dritten.