Nee, Rob. Der Staat darf auch dein Fahrradaus der Garage nehmen.
Ja darf er und zwar im Zweifel auch unter Zwang und mit physischer Gewalt. Deshalb werden Wohnungsräumungen manchmal auch mit polizeilicher Hilfe durchgesetzt. Und auch das ändert nichts daran, dass dein Einwurf mit der Bedeutung institutioneller Gewalt im Zitat nichts zu tun hat.